Gewalt- und Suchtprävention
Wir setzen uns aktiv für Gewalt- und Konfliktprävention ein
Wirksame Prävention basiert wesentlich auf einer guten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedern oder Junioren mit den Leitern und Eltern, dem Vorstand, den Behörden und externen Fachstellen. Dazu gehört auch das Unterstützungsprogramm Cool&Clean von SwissOlympic.
Um am gleichen Strang zu ziehen, wurden gemeinsame Ziele, Inhalte und Handlungsansätze vorgesehen. Bei Jugendlichen ist die Beteiligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für die Umsetzung präventiver Ziele ein wichtiger Faktor. Bei Erwachsenen wird nach Handlungsbedarf auf unsere Spiel- resp. Hausordnung sowie auch unsere Statuten hingewiesen. Der Vorstand, Kontakt Präsident Andreas Pittermann , kann miteinbezogen werden.
Die präventiven Ansätze, die je nach Problemlage und Situation zu gewaltfreiem Spielen führen, sind vielfältig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Festlegung der zentralen Grundhaltungen im Umgang mit Gewalt- und Konfliktproblemen in den Club-Richtlinien wie Hausordnung, Spielordnung und Statuten.
- Gewaltfreie Konfliktlösungen wie z.B. der Einsatz von Friedensstiftern
- Trainingsmodelle zur Förderung der Vereinskultur
- Gemeinsam vereinbarte Spielregeln für das soziale Miteinander
- Konsequentes Einschreiten bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und systematische Verurteilung aller Art von Gewalt
- Transparenz disziplinarischer Sanktionen
- Mitwirkungsinstrumente wie Spielleiter Rolf Hürlimann, Turnierleiter oder Präsident Andreas Pittermann
- Patenschaften für Neumitglieder
- Bereitstellung eines Briefkasten (Kummerkasten) z.H. des Präsidenten Andreas Pittermann
- Begabungsförderung und individualisiertes Training
- Fairnesstraining beim Spiel
- Kompetenzen fördern durch Mitspracherecht z.B. bei Veranstaltungen und Turnieren
Dem Vorstand ist sein Vorbildstatus bewusst und er strebt danach, seine Glaubwürdigkeit durch aktives Vorleben zu untermauern. Durch aktives Vorleben, selber zur Gewaltfreiheit fähig zu sein.
Konflikt- und Gewaltprävention wird im TennisClub Uznach wie folgt betrieben:
Leitfaden
In unseren Statuten haben wir festgehalten, dass die Kameradschaft im Vordergrund steht. In unserer Hausordnung sowie der Spielordnung haben wir Grundsätze formuliert, die ein friedliches Zusammensein fördert.
In unserer Infobox liegen Anregungsformulare auf, die jederzeit in unserem Sorgebriefkasten deponiert werden können. Diese Meldungen werden jeweils an der Vorstandssitzung behandelt.
Bei Konflikten
Der Vorstand ist für die Abwandlung von allen strafbaren Handlungen zuständig, unabhängig davon, ob eine Strafanzeige vorliegt oder nicht. Strafbare Handlungen sind Handlungen, welche mit Strafe bedroht sind, sei es im Schweizerischen Strafgesetzbuch, im Betäubungsmittelgesetz oder in anderen Gesetzen.
In ausserordentlichen Fällen, z.B. Konsum (von oder Handel mit illegalen Drogen, sexuelle Übergriffe, schwerere Körperverletzung, schwerer Sachschaden) muss der Vorstand informiert oder eingeschaltet werden.
Reine Disziplinarfälle ohne strafrechtliche Relevanz, z.B. Verstoss gegen die Haus- oder Spielordnung, werden von Kindern unter 16 Jahren, vom Juniorenleiter Rolf Hürllimann in eigener Kompetenz abgehandelt. Mit Erwachsenen soll in erster Linie eine friedliche Lösung gesucht werden. Bei Bedarf kann der Präsident Andreas Pittermann unterstützend mitwirken.
Ablauf
a) bei Kindern
Der zuständige Juniorenleiter Rolf Hürlimann führt ein Gespräch mit dem betroffenen Kind. Das Gespräch sollte zwingend persönlich und möglichst rasch nach dem Vergehen erfolgen. In einem nächsten Schritt kann nach Notwendigkeit der Kontakt mit den Eltern aufgenommen werden. In ausgesprochenen Bagatellfällen kann dies ein Telefonat sein, in der Regel ist aber ein persönliches Gespräch mit den Eltern zu führen. Der Juniorenleiter informiert den Präsidenten Andreas Pittermann und erstellt die notwendige Notiz über den Sachverhalt.
Bei strafbaren Handlungen werden die Akten der Jugendanwaltschaft, resp. der Polizei zur weiteren Amtshandlung resp. Erziehungsmassnahmen oder einer besonderen Behandlung weitergereicht.
Einzelne Schritte:
- Gespräch Kursleiter R. Hürlimann – Kind (muss)(kann mehrmals)
- Gespräch / Info Kursleiter – Eltern (kann)(kann mehrmals)
- Gespräch / Info Kursleiter – Vorstand (muss)
- Gespräch / Info Präsident A. Pittermann – Jugendanwaltschaft (kann)
b) bei Erwachsenen
Wenn es zu kleineren Konflikten unter Erwachsenen kommt, muss zuerst versucht werden, die Differenz unter den Beteiligten selber zu schlichten. Ist dies nach mehreren Anläufen nicht erfolgreich, kann der Vorfall direkt oder über den Sorgebriefkasten dem Vorsand gemeldet werden. Nach der Stellungsnahme des Vorstandes, werden die Betroffenen direkt durch den Präsidenten Andreas Pittermann über das weitere Vorgehen informiert. Nach Notwendigkeit kann ein weiteres Gespräch geführt werden.
Bei strafbaren Handlungen werden die Akten durch den Präsidenten Andreas Pittermann resp. direkt nach der Tat durch Anwesende der Polizei zur weiteren Amtshandlung oder einer besondere Behandlung angezeigt werden.
Einzelne Schritte:
- Gespräch Mitglied – Mitglied (muss)(kann mehrmals)
- Gespräch / Info Mitglied – Präsident (kann) (kann mehrmals)
- Gespräch / Info Beteiligte – Polizei (muss bei Straftat)
- Info Beteiligte – Vorstand (muss bei Straftat)